Entschädigungsforderung
Bei der Flughafen Zürich AG und dem Kanton Zürich sind bisher rund 20'000 Entschädigungsforderungen wegen Fluglärmbelastung und/oder direkten Überflügen eingegangen.

Entschädigungsforderungen aus unterschiedlichen Regionen werden im Verfahren der formellen Enteignungen abgewickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine Lärmentschädigung und die Vorgehensweise der Abarbeitung der pendenten Forderungen ist in allen Regionen um den Flughafen Zürich nahezu identisch.
Rechtliche Grundlagen Vorgehensweise
Auf den regionsspezifischen Seiten werden die Abweichungen und Unterschiede für die für Sie relevante Gemeinde kurz erläutert. Wählen Sie daher eine der vier Himmelsrichtungen.
Norden | Osten 1 | Osten 2 | Süden 1 | Süden 2 | Westen |
Alternativ können Sie auch die Postleitzahl der Gemeinde, in der Ihr betroffenes Grundstück liegt, in das nachfolgende Feld eintragen um zur entsprechenden Seite zu gelangen.